Steuern sparen als Trader – worauf muss man achten? Der ultimative Guide (2024)

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Karsten Kagels

Aktualisiert:

Lesezeit: 37

Trading Steuern – das Wichtigste vorweg

  • Ab dem 01.01.2009 müssen Kapitalerträge auch dann versteuert werden, wenn sie länger als 1 Jahr gehalten werden.
  • Kapitalerträge werden mit der sogenannten Abgeltungsteuer in Höhe von 25 % veranschlagt. Dazu kommt noch der Solidaritätszuschlag in Höhe von 5,5 % und ggf. die Kirchensteuer.
  • Der Steuerfreibetrag fürs Jahr 2023 liegt für Singles bei 1.000 € und für Ehepaare bei 2.000 €. Bis zu diesem Betrag müssen auf Kapitalerträge keine Steuern gezahlt werden.
  • Beim Handel über deutsche Banken und Broker werden die Steuern automatisch ans Finanzamt abgeführt.

Trading Gewinne versteuern – alles, was Sie wissen müssen

Trading Steuern: Mittlerweile erfreut sich das Trading sowie der Handel an der Börse im Allgemeinen schon lange nicht mehr nur bei institutionellen Kunden und Unternehmen einer großen Beliebtheit, sondern zieht auch immer mehr private Anleger und Trader in seinen Bann. Die Zahl der Online Broker, welche interessierten Anlegern das Traden mit diversen Handelsinstrumenten ermöglichen, wächst rasant an.

Ein Thema, für das sich insbesondere Anfänger häufig weniger interessieren, betrifft die Steuern beim Trading. Die Relevanz dieses Themas sollte allerdings keineswegs unterschätzt werden: Somit ist einer Vielzahl an Tradern beispielsweise nicht bewusst, dass auch Verluste vom Finanzamt anerkannt und entsprechend mit an der Börse erzielten Gewinnen verrechnet werden.

Um langfristig profitabel am Börsengeschehen teilhaben zu können, ist es daher unumgänglich, sich mit den steuerlichen Vorgaben und Regularien in und außerhalb von Deutschland auseinanderzusetzen. Der vorliegende Artikel soll die Hintergründe hierzu beleuchten und auf das Thema Trading und Steuern näher eingehen.

Das Bild zeigt die wichtigsten Themen im Bereich Trading und Steuern
Trading und Steuern – im Überblick

Welche Steuern gibt es im Trading?

In Deutschland wird auf die Gewinne aus Dividenden und Verkäufen von Aktien, ETFs, Futures, usw. die sogenannte Abgeltungsteuer (bis vor Kurzem noch als Kapitalertragsteuer bekannt) erhoben. Diese wurde im Jahr 2009 eingeführt und ist aktuell mit 25 % auf Kapitalerträge gedeckelt.

Für Einsteiger im Tradingbereich fallen dabei allerdings nicht automatisch die 25 % an Steuern an. Wenn geringe Gewinne erzielt werden, verringert sich auch der Steuersatz entsprechend. 

Was jedoch immer hinzukommt, ist der Solidaritätszuschlag. Dieser macht einen Anteil von 5,5 % der gesamten Steuer aus. Und gegebenenfalls kommt noch die Kirchensteuer mit 8 bis 9 % auf die Abgeltungsteuer obendrauf, falls Sie Mitglied einer christlichen Vereinigung sind.

Unter dem Strich ist die Zusammensetzung der Trading-Steuern zwar recht unkompliziert – vielen Brokern fehlen jedoch die entsprechenden individuellen Daten, um das für Sie zu erledigen. Achten Sie also am besten selbst darauf, Ihre Steuergewinne aus dem Trading ordnungsgemäß an das Finanzamt abzuführen. 

Übrigens: Über die Steuererklärung können Sie sich in einigen Fällen auch einen Teil der Abgeltungsteuer vom Finanzamt zurückholen – das ist vor allem bei ausländischen Brokern häufig der Fall.

Wie hoch sind die Trading Steuern in Deutschland?

Aber wie viele Steuern fallen denn nun beim Trading genau an?

Das hängt natürlich von mehreren Faktoren ab und kann so pauschal nicht beantwortet werden. Grundsätzlich ist die Zusammensetzung der in Deutschland gültigen Abgeltungsteuer allerdings eindeutig geregelt. 

Und zwar mit:

  • 25 % Kapitalertragsteuer (also die Steuern auf Gewinne aus Trades und Dividenden) – § 32d EStG Einzelnorm Abs. 1
  • 5,5 % Solidaritätszuschlag auf die Höhe der Abgeltungsteuer – SolzG 1995
  • Falls Sie Mitglied der Kirche sind: 8 bis 9 % Kirchensteuer auf die Höhe der Abgeltungsteuer – KiStG

Wichtig: In Deutschland müssen Trading Gewinne erst ab 1.000 € versteuert werden. Dazu jedoch gleich noch mehr.

Wie werden Steuern beim Trading berechnet?

Zunächst gilt es, sich bewusst zu machen, auf welche Weise die Trading Steuern berechnet werden. Im Gegensatz zu klassischen Angestellten fällt beim Trading keine Einkommensteuer an. Stattdessen wird hier eine andere Berechnungsgrundlage angewandt, die sogenannte Abgeltungsteuer, da mit Kapital gehandelt wird. Die noch vor einiger Zeit als Kapitalertragssteuer bezeichnete Steuer ist mittlerweile bei einem Prozentsatz von 25 % des Gewinns abgeregelt.

Für Einsteiger im Tradingbereich fallen dabei allerdings nicht automatisch die 25 % an Steuern an. Denn werden lediglich geringe Gewinne erzielt, wird auch ein entsprechend niedrigerer Steuersatz fällig. 

Was jedoch immer hinzukommt, ist der Solidaritätszuschlag. Dieser macht einen Anteil von 5,5 % der gesamten Steuer aus. Und ggf. kommt noch die Kirchensteuer obendrauf.

Ein bedeutender Einflussfaktor, welcher beim Thema Trading und Steuern beachtet werden sollte, betrifft das Land, in welchem getradet wird. Aus diesem Grund soll im Folgenden näher beleuchtet werden, welche Unterschiede es beim Trading über einen deutschen bzw. über einen ausländischen Online-Broker zu berücksichtigen gilt.

Rechenbeispiel

  • 6.000 € Gewinn aus dem Handel mit Aktien.
  • Abzug von 1.000 € Sparer-Pauschbetrag (6.000 € – 1.000 € = 5.000 €).
  • Die Abgeltungsteuer beträgt 1.250 € (0,25 x 5.000 € = 1.250 €).
  • Zuzüglich 5,5 % Solidaritätszuschlag (0,055 x 1.250 € = 68,75 €).
  • Steuerlast gesamt: 1.250 € + 68,75 € = 1.318,75 €

Bei Mitgliedern einer kirchlichen Vereinigung kommt entsprechend noch die Kirchensteuer mit dazu.

Wird beim Trading ein Gewerbeschein benötigt?

Für viele Trader stellt sich auch die Frage, ob es einen Gewerbeschein erfordert, wenn man an der Börse handeln möchte. Im Gegensatz zur ordnungsgemäßen Abführung von Steuern, ist eine Anmeldung beim Gewerbeamt jedoch nicht notwendig. Solange man lediglich für sich selbst tradet, muss daher kein Gewerbe angemeldet werden.

Dies ändert sich allerdings, wenn man das Traden für andere Personen übernimmt. In diesem Falle muss ein Gewerbe beim zuständigen Amt angemeldet werden. Weiterhin gilt dies auch für Trading Coaches, welche ihr Know-how kostenpflichtig an andere Anleger weitergeben.

Können Trading-Gebühren steuerlich als Werbungskosten abgesetzt werden?

Gebühren, die beim Trading anfallen, fallen in den Bereich der sogenannten Werbungskosten, welche bis zum Jahr 2009 steuerlich geltend gemacht werden konnten. Seit der Einführung der Abgeltungsteuer von 25 % auf alle Kapitaleinkünfte gibt es jedoch ein Abzugsverbot für Werbungskosten.

Ergo: Anfallende Gebühren – wie z.B. Bearbeitungs- sowie Vermögensverwaltungsgebühren – werden in der Steuererklärung somit nicht mehr berücksichtigt. 

Stattdessen werden diese über den Sparerpauschbetrag abgegolten, der ab 2023 bei 1.000 € für Alleinstehende (vorher 801 €) und 2.000 € für Verheiratete (vorher 1.602 €) liegt. Deshalb können Trading-Gebühren nicht separat steuerlich geltend gemacht werden, da sie bereits durch den Pauschbetrag abgedeckt sind.

Eine Ausnahme gibt es: Liegt dein persönlicher Steuersatz unter 25 %, gilt der persönliche Steuersatz in der normalen Einkommenssteuererklärung. In diesem Fall kann der Sparerpauschbetrag unter bestimmten Voraussetzungen überschritten werden.

Fallen Trading Steuern erst bei Auszahlung an?

Deine Kursgewinne sind am Steigen, weshalb Sie sich allmählich Gedanken über mögliche Steuerzahlungen machen?

Keine Panik: Solange Sie als Trader investiert bleiben, gelten die Gewinne noch nicht als realisiert.

Während dieser Zeitspanne ist es also nicht erforderlich, Steuern zu entrichten. Erst wenn Sie eine Position schließen, werden Steuer fällig. Deutsche Broker behalten dabei direkt die 25 % Abgeltungsteuer plus Solidaritätszuschlag ein und leiten diese anschließend an das Finanzamt weiter.

Ergo: Die Steuerzahlung erfolgt erst bei der Auszahlung der Trading-Gewinne auf das Broker-Konto.

Damit Sie jedoch nicht zu viele Steuern zahlen, sollten Sie unbedingt sicherstellen, dass Sie Ihre Freibeträge richtig ausschöpen und am Ende nicht zu viel zahlen. Daher sollten Sie nach Ende des Jahres unverzüglich eine Anlage KAP in der Steuererklärung erstellen. Auf diese Weise bekommen Sie die zu viel gezahlte Abgeltungsteuer in Deutschland zurück.

Trading Steuern: Gibt es beim Trading einen Steuerfreibetrag?

Wie bereits zuvor kurz angesprochen wurde, gibt es beim Trading einen sogenannten Steuerfreibetrag. Von diesem profitieren in erster Linie interessierte Anleger und Trader, welche noch am Anfang stehen bzw. nur nebenbei traden und noch überschaubare Gewinne erzielen.

Bis wann sind Trading-Gewinne steuerfrei?

Seit dem 1. Januar 2023 sind Kapitalerträge von alleinstehenden Personen aus Aktien & Co. bis zu 1.000 € komplett steuerfrei (der sogenannte Sparer-Pauschbetrag). Bei Ehepaaren verdoppelt sich dieser Freibetrag auf 2.000 €. Erst die Gewinne, die darüber hinausgehen, werden regulär mit der Abgeltungsteuer versteuert.

Erzielen Sie im Jahr 2023 beispielsweise 1.200 € an Gewinn aus dem Handel mit Wertpapieren, müssen Sie nur 200 € davon versteuern.

Beachte: Es handelt sich dabei um einen Freibetrag und nicht um eine Freigrenze. Denn bei einer Freigrenze müsste der komplette Gewinn (also im Beispiel die ganzen 1.200 €) versteuert werden, sobald diese überschritten wird. Freigrenzen finden sich zum Beispiel im Bereich von privaten Veräußerungsgeschäften (wie dem Verkauf von Immobilien oder Kryptowährungen).

Wichtig: Freistellungsauftrag bei der Bank einreichen

Um den Steuerfreibetrag nutzen zu können, müssen Sie allerdings zuvor einen „Freistellungsauftrag“ bei Ihrer Bank oder Ihrem Kreditinstitut einreichen. Ansonsten behält Ihre Bank die Abgeltungsteuer ein und leitet diese direkt ans Finanzamt weiter, ohne den Freibetrag zu berücksichtigen.

Denn die Abgeltungsteuer ist nämlich eine sogenannte Quellensteuer, was bedeutet, dass diese unmittelbar von der Quelle selbst – also in diesem Fall von der Bank – abgeführt wird. Liegt der Bank kein Freistellungsauftrag vor, werden also Steuern auf sämtliche Kapitalgewinne abgeführt, auch wenn diese unter dem eigentlichen Freibetrag liegen.

Grundsätzlich können Sie sich das zu viel entrichtete Geld aber wieder vom Finanzamt zurückholen. Geben Sie Ihre Gewinne dafür einfach im Nachgang in Ihrer Steuererklärung an. Und zwar in der Anlage KAP.

Der Grundfreibetrag im Jahr 2023

Solange Sie im Jahr 2023 mit Ihrem Gesamteinkommen unter dem Grundfreibetrag in Höhe von 10.908 € bleiben, müssen Sie keine Steuern zahlen. Dabei spielt es auch keine Rolle, ob Ihre Kapitalerträge den Freibetrag von 1.000 € überschreiten oder nicht.

Ist das bei Ihnen der Fall, können Sie beim Finanzamt zusätzlich zur Steuererklärung eine sogenannte „Nichtveranlagungsbescheinigung“ einreichen. Dies lohnt sich eben vor allem dann, wenn Sie generell wenig verdienen, allerdings hohe Kapitalerträge erzielen.

Kleines Beispiel zur Verdeutlichung: Sie erzielen in diesem Jahr mit Ihren Wertpapieren 1.500 € Gewinn und haben ein Jahresgehalt von 9.000 €. Da sie in diesem Fall immer noch unter dem Grundfreibetrag liegen, müssen Sie für Ihre Kapitalerträge keine Steuern zahlen.

Eine Regelung, die vor allem für Geringverdiener und Studenten vorteilhaft ist.

Hinweis: Im Jahr 2024 wurde der Grundfreibetrag auf 11.604 € angehoben.

Steuern sparen durch die Verrechnung von Verlusten

Aber wer muss sich eigentlich darum kümmern, dass der Sparer-Pauschbetrag auch geltend gemacht wird, damit Sie am Ende nicht zu viele Steuern zahlen? Die Antwort: Sie selbst. Und zwar über die Einkommensteuererklärung – genauer gesagt: über die Anlage KAP.

Grundsätzlich sollten Sie die Anlage KAP in den folgenden Fällen ausfüllen:

  • Ihr persönlicher Steuersatz liegt unter 25 %: Über die sogenannte „Günstigerprüfung“ können Sie die zu hoch einbehaltene Kapitalertragsteuer zurückfordern.
  • Freistellungsauftrag vergessen: Wenn Sie vergessen haben, bei Ihrem Broker einen Freistellungsauftrag einzurichten.
  • Verluste nicht mit den Gewinnen verrechnet: Falls Sie die Verluste nicht mit den Gewinnen verrechnet haben.
  • Sie waren zu Beginn des Jahres mindestens 64 Jahre alt: Dann steht Ihnen ein steuermindernder Altersentlastungsbetrag auf Kapitalerträge zu.

Trading Steuern sparen mit der Anlage KAP

Um beim Trading Steuern optimal zu sparen, sollten Sie sicherstellen, dass Sie Verluste korrekt geltend machen und mit Gewinnen verrechnen. Am Ende des Jahres erhalten Sie von Ihrem Broker oder Ihrer Bank eine Liste aller Transaktionen. Diese Liste zeigt, wie viel Sie an der Börse oder beim Broker verdient und wie viel Sie verloren haben.

In der Anlage KAP können Sie dann die realisierten Verluste mit den realisierten Gewinnen aus Kapitalerträgen verrechnen.

steuern sparen durch die erstellung der anlage kap in der einkommensteuererklaerung
Die Eintragung erfolgt dabei auf elektronischem Wege über Elster.

Hinweis: Die Anlage KAP müssen Sie in der Einkommensteuererklärung manuell hinzufügen, indem Sie unten links auf den Button „Anlagen hinzufügen“ klicken.

anlage kap in der einkommensteuererklaerung einfuegen
Setzen Sie einfach bei „Anlage KAP“ einen Haken

Für die korrekte Einreichung von Gewinnen und Verlusten sollten Sie eine Trading Steuer Verlustverrechnung bei Ihrem Broker beantragen. Diese Unterlagen müssen in der Regel bis zum 15. Dezember beim Finanzamt vorliegen, sonst wird der Verlust auf das nächste Jahr übertragen.

Deutsche Banken und Online-Broker kümmern sich in der Regel um die ordnungsgemäße Verrechnung von Gewinnen und Verlusten. Darüber hinaus ist es ebenfalls möglich, bei einem Wechsel des Online-Brokers die gemachten Verluste auf den neuen Anbieter „mitzunehmen“, um diese am Jahresende dann steuerlich geltend machen zu können.

So machen Sie den Sparer-Pauschbetrag in der Anlage KAP geltend

Um Steuern zu sparen und Ihren Freibetrag von 1.000 € zurückzuerhalten, setzen Sie frühzeitig eine Steuererklärung auf, in der Sie alle Gewinne und Verluste eintragen. Wenn diese 1.000 € nicht übersteigen, erstattet Ihnen das Finanzamt die zu viel gezahlte Abgeltungsteuer.

Hier eine kurze praktische Anleitung:

1. Loggen Sie sich in Ihrem Elster-Account ein und öffnen Sie Ihre Einkommensteuererklärung

login beim elster programm um steuern zurueckzuholen
Die Zertifikatsdatei für Elster bekommen Sie vom Finanzamt

Hier geben Sie Ihre Gewinne und Verluste an. Wenn Ihre Gewinne unter 1.000 € liegen, werden Ihnen die bereits gezahlten Steuern direkt auf Ihr Konto zurückerstattet.

2. Setzen Sie in der Anlage 1 einen Haken bei „Günstigerprüfung beantragen“

guenstigerpruefung in der anlage kap beantragen
Dieses Formular finden Sie direkt unter Punkt 1 in der Anlage KAP

Setzen Sie in der Anlage KAP unbedingt einen Haken für die Günstigerprüfung, damit der Sachbearbeiter automatisch den festen Steuersatz von 25 % mit Ihrem tatsächlichen Steuersatz vergleicht.

Denn liegt Ihr persönlicher Steuersatz beispielsweise nur bei 20 %, wird bei einer Günstigerprüfung dieser Satz (statt der üblichen 25 % Abgeltungsteuer) verwendet.

3. Machen Sie kirchensteuerrechtliche Angaben

kirchensteuer pflicht in der anlage kap
Kirchenmitglieder zahlen auch mehr Steuern

Im nächsten Teil erklären Sie, ob Sie kirchensteuerpflichtig sind oder nicht. Setzen Sie hier keinen Haken, wird auch keine Kirchensteuer veranschlagt.

4. Geben Sie Ihre Kapitalerträge an

kapitalertraege in der anlage kap eintragen
Tragen Sie hier Ihre ganzen Gewinne und Verluste ein

Anschließend können Sie Ihre Gewinne und Verluste aus dem Handel mit Wertpapieren, Forex und anderen Kapitalerträgen erfassen. Das Finanzamt prüft dann, ob Sie den Sparer-Pauschbetrag überschritten haben oder nicht.

4. Machen Sie Angaben zum Sparer-Pauschbetrag

sparer pauschbetrag in der anlage kap
Die Angaben zum Sparer-Pauschbetrag

Im nächsten Schritt geht es dann speziell um den Sparer-Pauschbetrag. Haben Sie diesen bei Ihrem Broker über einen Freistellungsantrag eingefordert, führt Ihr Broker erst dann Steuern ab, wenn Sie die Gewinngrenze von 1.000 € überschreiten. Haben Sie einen Freistellungsauftrag bei Ihrem Broker genutzt? Dann einfach die entsprechende Summe eintragen, die Sie bereits in Anspruch genommen haben. Wenn nicht? Dann in das Feld einfach 0 € eintragen.

Steuern beim Trading und Auswahl eines Online-Brokers

An dieser Stelle soll es kurz um die Fragestellung gehen, wie wichtig das Thema Trading und Steuern bei der Auswahl eines Online-Brokers ist. Bei der Suche nach einem geeigneten Anbieter spielen dabei zahlreiche verschiedene Faktoren eine Rolle. So sind neben den verfügbaren Handelsinstrumenten natürlich auch die Handelskonditionen oder der Weiterbildungsbereich sowie die Qualität des Kundenservices von hoher Bedeutung.

Steuerangelegenheiten sollten hingegen prinzipiell nicht ausschlaggebend sein.

Vor allem für Anfänger im Tradingbereich nimmt das Angebot zur Weiterbildung beispielsweise eine deutlich höhere Gewichtung ein. Auch die Frage, ob der Online-Broker ein Demokonto anbietet oder nicht, ist für viele Anleger relevant, um die eigenen Strategien vorab ohne finanzielle Risiken testen zu können.

Welche Trading Steuern sind beim Traden über deutsche Broker zu beachten?

Werfen wir zunächst einen Blick auf die steuerlichen Hintergründe beim Trading über einen deutschen Online-Broker. Dabei ist anzumerken, dass die anfallenden Steuern grundsätzlich in Deutschland entrichtet werden müssen. Wird über eine Bank oder über einen Online-Broker in Deutschland gehandelt, kümmern sich diese auch um die Abführung der Abgeltungsteuer

In Deutschland müssen die Finanzdienstleister und Broker – wie weiter oben bereits erwähnt – eigenständig dafür sorgen, dass die Steuern ihrer Kunden ordnungsgemäß abgeführt werden. Daher muss man sich als privater Anleger oder Trader nicht wirklich tiefgreifend damit auseinandersetzen, sofern man eben über einen deutschen Anbieter handelt.

Das Traden über einen deutschen Anbieter bringt somit den Vorteil mit sich, dass die Steuern automatisch abgeführt werden und es daher nicht mehr notwendig ist, sich selbstständig darum zu kümmern. Dies kann vor allem für Neulinge im Tradingbereich eine wichtige Entlastung darstellen. 

Ein möglicher Nachteil beim Trading in Deutschland liegt darin begründet, dass die Trading Steuern immer direkt abgeführt werden und infolgedessen nicht mehr über das restliche Steuerjahr reinvestiert werden können.

Welche Trading Steuern sind beim Traden über ausländische Broker zu beachten?

Wie bereits erwähnt, sind auch dann Steuern zu zahlen, wenn man über einen ausländischen Finanzdienstleister oder Online-Broker tradet. Allerdings werden die anfallenden Steuern nicht, wie beim deutschen Anbieter, automatisch abgeführt. Stattdessen muss man selbstständig dafür sorgen, dass diese am Jahresende abgeführt werden.

Zwar bringt dies auf der einen Seite einen zusätzlichen Mehraufwand mit sich, jedoch gibt es auf der anderen Seite auch einen Vorteil: Da die zu entrichtenden Steuerbeträge erst am Ende des Jahres fällig werden, können diese Beträge bis dahin noch reinvestiert werden.

Das zusätzliche Geld kann bis dahin also für den Handel mit Wertpapieren weiterhin genutzt werden. Des Weiteren besteht auch die Option, die Steuerzahlung um bis zu 18 Monate in die Länge zu ziehen. Dabei muss allerdings gewährleistet werden, dass bei Ablauf dieser Frist die erforderliche Liquidität vorhanden ist, um die Steuern auch entrichten zu können.

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Steuern bei beliebten Brokern

Steuern bei Trade Republic

Der Neobroker Trade Republic erfreut sich bei vielen Privatanlegern und Tradern einer immer größeren Beliebtheit. Daher stellt sich natürlich auch hier die Frage, wie das bei Trade Republic mit den Steuern läuft.

Steuerübersicht bei Trade Republic: Das Wichtigste auf einen Blick

In der App von Trading Republic gibt es eine spezielle Steuerübersicht, wo sich alle relevanten Informationen zum Thema Steuern aufrufen lassen.

Folgen Sie dazu einfach den folgenden drei Schritten:

  • Öffnen Sie die Trade Republic App
  • Navigieren Sie zu den Einstellungen
  • Wählen Sie die Steuerübersicht aus 

Und anschließend landen Sie auch schon im Trade Republic Steuermenü, von wo aus Sie die Verrechnungstöpfe sowie den Freistellungsauftrag verwalten können.

So richten Sie bei Trade Republic einen Freistellungsauftrag ein

Weiter oben im Artikel habe ich bereits erklärt, worum es sich bei einem Freistellungsauftrag eigentlich handelt.

Als Kunde haben Sie bei Trade Republic die Möglichkeit, einen solchen Auftrag einzureichen, damit Sie den in aktuell gültigen Freibetrag auch umfassend ausschöpfen können.

trade republic freistellungsauftrag
In der App von Trade Republic können Sie direkt einen Freistellungsauftrag einrichten

Der Freistellungsauftrag gilt Trade Republic Steuern immer nur für das laufende Steuerjahr. Eine rückwirkende Einrichtung ist nicht möglich. Wenn Sie bei Trade Republic Steuern sparen möchten, sollten Sie also auf jeden Fall daran denken, den Freistellungsauftrag rechtzeitig erneuern zu lassen.

Anschließend übermittelt der Online-Broker die im Freistellungsauftrag enthaltenen Daten sowie die Höhe des Freistellungsauftrags an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt).

Führt Trade Republic automatisch Steuern ab?

Ja, da es sich bei Trade Republic um einen deutschen Online-Broker handelt, wird die Abgeltungsteuer (also Kapitalertragsteuer plus Soli und Kirchensteuer) automatisch an das Finanzamt abgeführt.

Kleine Anmerkung: Das gilt jedoch nicht für Kryptowährungen. Denn diese gelten als privates Veräußerungsgeschäft.

Wie werden bei Trade Republic Verluste verrechnet?

Gerade eben habe ich die sogenannten Verrechnungstöpfe schon einmal erwähnt, die es bei Trade Republic gibt.

Denn grundsätzlich gilt ja: Die Gewinne aus dem Verkauf von Wertpapieren oder aus Dividenden können mit den Verlusten verrechnet werden (sofern diese ebenfalls durch den Handel mit Wertpapieren erzeugt wurden).

Zu diesem Zweck gibt es bei Trade Republic den sogenannten Verlustrechnungstopf. Oder besser gesagt gibt es dort sogar zwei:

  • Verlustverrechnungstopf Aktien: In diesen Topf kommen alle realisierten Verluste aus Aktienverkäufen. 
  • Verlustverrechnungstopf Sonstige: In diesen Topf kommen alle sonstigen Verluste. Diese Verluste können nämlich mit den Gewinnen aus ETFs, Dividenden, Zinsen oder Fonds verrechnet werden. 

Und diese Trennung hat auch einen Grund: Denn wenn Sie durch Aktienverkäufe Gewinne erzielen, können Sie diese Gewinne mit beiden Verlusttöpfen verrechnen. Wenn Sie jedoch Verluste durch Aktienverkäufe haben, können Sie diese Verluste umgekehrt nur mit Gewinnen aus Aktienverkäufen verrechnen. Nach der Verlustverrechnung wird der Freistellungsauftrag automatisch berücksichtigt.

Scalable Capital Steuern

Auch Scalable Capital hat sich inzwischen zu einem etablierten Online-Broker entwickelt. Schauen wir uns also auch hier kurz an, wie der Anbieter das Thema Trading Steuern handhabt.

Steuern bei Scalable Capital: Das Wichtigste auf einen Blick

Im Gegensatz zu anderen Online-Brokern liefert Scalable Capital einige steuerbezogenen Vorteile:

  • Scalable berücksichtigt die individuellen Steuermerkmale von deutschen Kunden bei allen Transaktionen.
  • Es gibt eine Auswahl von ETFs mit steuerlich günstigen Merkmalen
  • Moderne Anlagetechnologie bei der optimalen Ausschöpfung des erteilten Freistellungsauftrags

So richten Sie sich bei Scalable Capital einen Steuerfreibetrag ein

Um den Sparer-Pauschbetrag bei Scalable zu nutzen, folgen Sie einfach den folgenden 3 Schritten:

  • Loggen Sie sich in Ihren Kundenbereich ein
  • Klicken Sie im Kundenbereich auf den Menüpunkt „Profil”
  • Richten Sie den Freistellungsauftrag im Bereich „Steuern” ein

Scalable schöpft Ihren Freistellungsauftrag mit einer modernen Technologie aus

Zum Ende eines jeden Steuerjahres analysiert die Anlagetechnologie von Scalable Capital Ihr Portfolio. Wenn Ihr Freistellungsauftrag noch nicht vollständig genutzt wurde, verkauft der Algorithmus automatisch ETFs und realisiert Kursgewinne. 

Die dadurch erzielten Gewinne werden dann direkt wieder in die entsprechenden Handelsinstrumente investiert. Bei einem Freibetrag von 1.000 € lassen sich laut Scalable Capital somit jährlich bis zu 279,95 € einsparen

Führt Scalable Capital automatisch Steuern ab?

Genauso wie bei Trade Republic handelt es sich auch bei Scalable Capital um einen in Deutschland ansässigen Online-Broker. Dementsprechend wird die Steuer auch hier direkt von der Depotbank einbehalten.

eToro Steuern

Bei eToro handelt es sich um einen ausländischen Broker, der auch von vielen deutschen Anlegern beim Trading genutzt wird.

Steuern bei eToro: Das Wichtigste auf einen Blick

  • eToro führt nicht automatisch Steuern an das Finanzamt ab
  • Im Kundenbereich können Trader den eToro-Steuerbericht downloaden, der allerdings nur als Unterstützung beim Ausfüllen der Steuererklärung dient
  • Dazu gibt es noch den eToro-Kontoauszug, in dem sämtliche Handelsbewegungen übersichtlich aufgelistet werden

Gibt es bei eToro einen Freistellungsauftrag?

Nein, einen Freistellungsauftrag gibt es bei eToro nicht. Denn der Online-Broker behält keine Steuern ein, sodass sich die Anleger selbst darum kümmern müssen.

Führt eToro automatisch Steuern ab?

Nein, da es sich bei eToro um einen ausländischen Online-Broker mit Hauptsitz in Zypern handelt, werden keine Steuern abgeführt bzw. einbehalten. 

RoboForex Steuern

Auch bei RoboForex handelt es sich um einen ausländischen Online-Broker. Demnach müssen Sie sich auch hier am Ende selbst darum kümmern, die Steuern ans Finanzamt abzuführen. Einen Freistellungsauftrag gibt es bei dem Anbieter daher ebenfalls nicht.

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Gibt es im Prop Trading Steuern?

Das Prop Trading (ausgeschrieben: Proprietary Trading) erfreut sich einer immer größeren Beliebtheit in Deutschland. Prop Trading ist im Grunde genommen nichts anderes als der Handel von Finanzinstrumenten mit dem eigenen Firmenkapital. 

Diese Unternehmen setzen dabei in der Regel auf professionelle Prop Trader, die nach dem Bestehen eines Aufnahmeprozesses mit dem Firmenkapital traden dürfen. Für eine positive Performance erhalten diese dann eine entsprechende Provision (von teilweise bis zu 90 %).

Wie das Ganze allerdings konkret in der Praxis umgesetzt wird, unterscheidet sich von Firma zu Firma. Während einige Prop Trading Anbieter (wie z.B. FTMO) ihren Prop Tradern lediglich virtuelle Konten bereitstellen, gibt es auch Unternehmen, bei denen die Trader wirklich auf einem Echtgeld-Konto traden (z.B. bei Topstep). 

Prop Trading – Kapitaleinkünfte oder gewerbliche Tätigkeit?

Grundsätzlich gilt: Prop Trading ist eine gewerbliche Tätigkeit. Entscheiden Sie sich also dafür, als Prop Trader zu handeln, benötigen Sie in der Regel einen Gewerbeschein, damit Sie dem Prop Trading Unternehmen auch eine Rechnung ausstellen können.

Denn Kapitaleinkünfte liegen nur dann vor, wenn Sie im eigenen Namen und für sich selbst handeln.

Aus steuerlicher Sicht gilt für Prop Trader: Die Einnahmen aus der Prop Trading Tätigkeit werden ganz normal mit der Einkommensteuer besteuert, zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer. Dazu kommen noch die Gewerbesteuer sowie die Umsatzsteuer mit obendrauf.

Übrigens: Bei Propfirmen, die ihren Tradern nach dem Eignungstest tatsächlich ein mit Firmenkapital kapitalisiertes Echtgeldkonto zur Verfügung stellen, ist in Deutschland darüber hinaus eine BaFin-Lizenz erforderlich.

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Steuern auf die verschiedenen Handelsinstrumente

Je nach gehandeltem Handelsinstrument stellt sich vielen Tradern die Frage, ob es hierbei Unterschiede zwischen den einzelnen Assets gibt. Aus diesem Grund soll im Folgenden ein kurzer Blick auf die Besteuerung bei den verschiedenen Instrumenten geworfen werden.

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Trading Steuern beim CFD Handel

Beim Handel mit CFDs ist die Abgeltungsteuer in Höhe von 25 % ebenfalls zu beachten. Tradet man CFDs, wird die hierbei anfallende Steuer entweder direkt vom Online-Broker abgeführt (deutscher Anbieter), oder aber selbstständig in der entsprechenden Steuererklärung angegeben.

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Trading Steuern beim Optionshandel

Unter dem Strich gilt es im Optionshandel zwischen zwei Arten an relevanten Gewinnen und Verlusten zu unterscheiden.

GuV durch Optionsgeschäfte

Gewinne werden im Handel mit Optionen durch Stillhalterprämien erzeugt. Und zu Verlusten kommt es durch das Rollen oder „Glattstellen“ von Optionen. 

Grundsätzlich können Sie Gewinne und Verluste (bis zu einem bestimmten Grad – siehe „Die Besteuerung bei Termingeschäften“) gegeneinander verrechnen.

Gewinne aus dem Optionshandel gelten als Kapitalertrag und unterliegen somit auch ganz normal der Abgeltungsteuer.

Den Gewinn, der zu versteuern ist, können Sie wie folgt berechnen:

(Stillhalterprämie – Provision) – (Aufwendungen für Optionsrückkauf + Provision)

Jedes Optionsgeschäft wird dabei einzeln betrachtet und der Gewinn daraus wird separat von anderen Options-Trades berechnet. Am Ende werden alle Gewinne aus den einzelnen Trades addiert, um den gesamten Optionsgewinn zu ermitteln, der versteuert werden muss.

GuV durch die Ausübung von Optionen

Die Gewinne oder Verluste aus der Ausübung von Optionen werden getrennt von Gewinnen oder Verlusten aus dem regulären Optionshandel betrachtet und können nicht gegeneinander verrechnet werden. 

Die „Ausübung von Optionen“ bedeutet, dass man als Besitzer einer Option das Recht hat, ein Wertpapier zu einem bestimmten Preis zu kaufen oder zu verkaufen. Wenn man dieses Recht ausübt, kauft oder verkauft man das Wertpapier zu diesem Preis. Je nachdem, ob der Preis höher oder niedriger ist als der aktuelle Marktpreis, macht man damit Gewinn oder Verlust. Wenn die Option nicht ausgeübt wird, verfällt sie in der Regel am Verfalltag wertlos.

Gewinne oder Verluste aus Aktien werden als Kapitalerträge betrachtet und unterliegen der Abgeltungsteuer. Wenn Sie hingegen einen Long-Call oder einen Long-Put kaufen und später von Ihrem Ausübungs-Recht Gebrauch machen, verhält sich das etwas anders. Die Kosten für den Kauf der Long-Optionen (die Prämie, die an den Stillhalter gezahlt werden musste) werden nach einem Urteil des Bundesfinanzhofs als „Anschaffungskosten“ für die entsprechende Aktie betrachtet.

Das bedeutet, dass Options- und Aktiengeschäfte in diesem Fall nicht getrennt voneinander betrachtet werden.

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Futures und Trading Steuern

Die Besteuerung von Futures erfolgt über die Abgeltungsteuer, welche 25 % vom Kapitalertrag ausmacht. Der Sparer-Pauschbetrag in Höhe von 1.000 € sowie auch die Option, die gemachten Trades mit den Aktiengewinnen zu verrechnen.

Aktien und Steuern

Gewinne aus Aktien werden grundsätzlich über die Abgeltungsteuer zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer versteuert. Für gewöhnlich zahlen deutsche Anleger beim Aktienhandel zwischen 26 und 28 % Steuern. Bleiben die erzielten Gewinne jedoch unter dem Freibetrag von 1.000 €, fallen keine Steuern an.

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Werden Gewinne aus dem Handel mit Kryptowährungen versteuert?

Beim Handel mit digitalen Währungen wie Bitcoin, Ethereum & Co. besteht eine Freigrenze in Höhe von 600 € im Jahr, unter die grundsätzlich sämtliche privaten Veräußerungsgeschäfte innerhalb eines Jahres fallen. Werden beim Handel mit Kryptowährungen Zinsgewinne erzielt, ist auch hier die Abgeltungsteuer zu entrichten – unabhängig davon, wie lange diese schon im Besitz des Anlegers sind. 

Bei Gewinnen, welche sich lediglich durch den Verkauf der entsprechenden digitalen Währung ergeben, gibt es hingegen eine Sonderregelung zu beachten:

Hält man eine Kryptowährung länger als 12 Monate, so sind für diese keine Steuern zu zahlen.

Und auch Verluste können in der Steuererklärung mit verrechnet werden, ebenso wie anfallende Gebühren beim Kauf bzw. Verkauf der Währung.

Lesetipp: CoinTracking Erfahrungen

Trading Steuern bei ETFs

ETFs verkörpern den Gegenpol zum kurzfristigen Daytrading, da Anleger hier in der Regel langfristig (meistens über mehrere Jahre) investieren und sich dadurch ein Vermögen aufbauen möchten. Ist das mit den Trading-Steuern dann hier anders geregelt?

Nein. Auch bei langfristigen Investments in ETFs fällt beim Verkauf die Abgeltungsteuer an.

Steuern bei Zertifikaten

Die Art der gehandelten Zertifikate spielt seit 2009 keine steuerliche Rolle mehr. Seitdem werden alle Arten von Zertifikaten genauso versteuert wie Aktien, CFDs oder sonstige Finanzinstrumente.

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Wie wird Copy Trading versteuert?

Das Konzept des Copy Trading (auch als Social Trading bekannt) besteht unter dem Strich darin, dass unerfahrene Trader („Follower“) die Handelsaktivitäten von erfahrenen Tradern („Top-Trader“) 1:1 kopieren und im eigenen Portfolio nachbilden.

Aus steuerlicher Perspektive gibt es hier dementsprechend auch zwei Seiten zu betrachten.

Steuern bei den Followern:

Ob Sie selbst auf Ihre Handelsidee gekommen sind oder Trades von anderen nachhandeln, macht aus steuertechnischer Sicht keinen Unterschied.

Handeln Sie Aktien, CFDs, Forex oder ähnliche Handelsinstrumente, werden die daraus resultierenden Gewinne ganz normal als Kapitaleinkünfte mit der Abgeltungsteuer versteuert.

Traden Sie hingegen Kryptowährungen oder Rohstoffe nach, zählen daraus resultierende Gewinne als sonstige Einkünfte, die nach dem persönlichen Einkommensteuersatz versteuert werden.

Steuern bei den Top-Tradern:

Dieselbe Besteuerung gilt natürlich auch vor die „Top-Trader“. Allerdings gibt es in diesem Kontext noch den Aspekt der gewerblichen Tätigkeit zu berücksichtigen. Verdienen Sie mit dem Copy Trading Geld, indem andere Personen Ihnen folgen, müssen Sie die daraus resultierenden Einnahmen gegebenenfalls gewerblich versteuern.

Trading Steuern beim Forex-Handel

Prinzipiell werden auch sämtliche Gewinne aus dem Handel mit Devisen (Forex) versteuert. Der Steuersatz tritt auch hier in Form einer Abgeltungsteuer von 25 % auf. Diese werden bei einem inländischen Online-Broker automatisch und pauschal eingezogen; bei einem ausländischen Online-Broker hingegen müssen diese manuell abgeführt werden.

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Steuern für Daytrading

Der Weg zum erfolgreichen Daytrader ist in der Regel steinig und setzt voraus, dass man einiges an Zeit und Mühe investiert. Das Thema Steuern wird dabei vor allem am Anfang häufig erst einmal beiseite geschoben. Denn schließlich hat man ja mit dem kurzfristigen Traden selbst alle Hände voll zu tun.

Aber Fakt ist: Auch im Daytrading fallen logischerweise Steuern an.

Aus steuerlicher Sicht gilt fürs Daytrading dasselbe wie fürs Swing-Trading. Und zwar die Abgeltungsteuer. Zuzüglich Solidaritätszuschlag und ggf. der Kirchensteuer:

Steuern im Daytrading:

  • Abgeltungsteuer: 25 % auf die Kapitalerträge
  • Solidaritätszuschlag: 5,5 % auf die Abgeltungsteuer
  • Kirchensteuer – falls Sie der Kirche noch angehörig sind

Und auch Daytrader genießen einen Freibetrag in Höhe von 1.000 € (bei Ehepaaren sind es 2.000 €) – sofern ein Freistellungsauftrag bei der jeweiligen Bank oder beim deutschen Online-Broker eingereicht wurde. Andernfalls können zu viel gestellte Steuern auch hier nachträglich über die Steuererklärung zurückgeholt werden.

Dabei gilt: Sämtliche Erträge sind direkt steuerpflichtig unabhängig davon, wie lange Sie die Anlagen halten.

Abgeführt wird die Steuer direkt von den entsprechenden Banken bzw. Online-Brokern, über die getradet wird, was bedeutet, dass die Kapitaleinkünfte nicht mehr beim Finanzamt aufgeführt werden müssen.

Ausnahme: Dies gilt nicht, falls Sie über einen ausländischen Broker traden. Denn in diesem Fall müssen die Erträge regulär in der Steuererklärung angegeben werden.

Lesetipp: Daytrading Steuern – der komplette Guide

Wie viel Steuern fallen auf Daytrading Gewinne an?

Das hängt unter anderem davon ab, wie viel Sie in Ihrer Haupttätigkeit verdienen. Als Daytrader mit einem mager bezahlten Job fallen beispielsweise keine 25 % Abgeltungsteuer an, da sich die Steuerpflicht hier nach Ihrem persönlichen Einkommensteuersatz richtet.

Leider werden aber auch in diesem Fall zunächst die vollen 25 % von den Kapitalerträgen von den Brokern eingezogen und ans Finanzamt weitergeleitet. Zu viel gezahlte Beträge können Sie sich dann in der Steuererklärung im Folgejahr wieder zurückholen.

Das sieht dann beispielsweise aus wie folgt:

  • Ihr Gewinn beträgt 2.000 € und liegt somit 1.000 € über dem Freibetrag
  • Ihr Broker führt 250 € (+ Soli) direkt ans Finanzamt ab
  • Falls Ihr persönlicher Steuersatz bei 19 % liegt, können Sie sich die zu viel gezahlten 6 % in der Steuererklärung des Folgejahres wieder zurückholen.

Beachte: Der zuvor erwähnte Grundfreibetrag in Höhe von 11.604 € gilt natürlich auch im Daytrading.

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Unsere Daytrading Signale

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Beispielrechnung zur Ermittlung von Trading Steuern

Damit das ganze verständlich wird, schauen wir uns nun ein kleines Beispiel an. Zuvor jedoch noch einmal alle wichtigen Fakten zur Steuer zusammengefasst:

  • Der Grundfreibetrag liegt bei 11.604 €
  • Der Sparerfreibetrag liegt bei 1.000 €
  • Abgeltungsteuer: 25 % auf die Kapitalerträge
  • Solidaritätszuschlag: 5,5 % auf den zu entrichtenden Steuerbetrag

Nun das Beispiel:

Anton ist alleinstehend und konnte im Jahr 2023 einen Gewinn in Höhe von 3.000 € durch das Trading erzielen. Sein reguläres Gehalt liegt über dem Grundfreibetrag.

Die Kapitalerträge liegen über dem Grundfreibetrag und müssen somit wie folgt versteuert werden:

  • 3.000 € – 1.000 € = 2.000 € (Abzug des Steuerfreibetrags)
  • 25 % x 2.000 € = 500 € (Errechnung der Abgeltungsteuer)
  • 5,5 % x 500 € = 27,50 € (Berechnung des Solidaritätszuschlags)
  • Einkünfte nach Steuern: 3.000 € – (500 € + 27,50 €) = 2.472,50 €
  • Steuern insgesamt: 527,50 €

Die Steuern für den alleinstehenden Anton betragen in diesem Beispiel daher also 527,50 €

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Trading Beispiel-Rechnung

Traden als Empfänger von Bürgergeld?

Als Empfänger von Bürgergeld gilt es beim Thema Trading und Steuern einige Aspekte zu beachten. Grundsätzlich ist es auch den Empfängern von Bürgergeld gestattet, am Börsenhandel teilzuhaben und zu traden. Jedoch sollte hierbei im Hinterkopf behalten werden, dass zum einen auch hier etwaige Gewinne selbstverständlich ordnungsgemäß versteuert werden müssen. Und zum anderen sind beim Trading erzielte Gewinne zudem, als Extraeinkünfte bei der Agentur für Arbeit einzugeben – auch wenn die hierdurch erwirtschafteten Gewinne nur gering sind.

Kommt man dem allerdings nicht nach, kann es passieren, dass man neben Rückforderungen darüber hinaus auch mit einem Verfahren wegen Sozialbetrugs rechnen muss.

Abgesehen davon empfiehlt es sich jedoch beim Handel an der Börse generell, ein bestimmtes Kapital mitzubringen, um effektive Strategien anwenden zu können.

Steuern bei Leerverkäufen

Ein besonderes Augenmerk kommt dabei auch den sogenannten Leerverkäufen (englisch: short selling) zu. Das short selling beschreibt den Verkauf eines Basiswertes, der sich zum Zeitpunkt dieses Verkaufes nicht im Besitz des Traders befindet, in der Hoffnung, dass es in Zukunft zu einem Wertverlust kommt. Tritt dies in der Folge dann so ein, erzielt man mit dieser Art des Handelns einen Gewinn.

Hierbei gilt es zu beachten, dass die hier anfallenden Trading Steuern direkt beim Verkauf durch den Online-Broker bzw. durch die Bank abgeführt werden – unabhängig davon, ob zu einem späteren Zeitpunkt überhaupt ein Gewinn erzielt wird oder nicht. In Deutschland unterliegen Online-Broker und Depotbanken der Verpflichtung, die Steuern direkt abzuführen. Um dem Abhilfe schaffen zu können, gehen die Anbieter dabei von einem pauschalen Gewinn in Höhe von 30 % aus, welcher dann entsprechend besteuert wird.

Für alle Trader, welche regelmäßig short selling betreiben, erweist es sich aus diesem Grund daher ebenfalls häufig als sinnvoll, zum Jahresende die Anlage KAP in Anspruch zu nehmen und genaue Angaben zu den Tradingaktivitäten anzugeben. Nicht selten kann man hierdurch zu viel gezahlte Steuern wieder zurückfordern.

Steuern sparen als Trader – welche Möglichkeiten gibt es?

Sie haben das Steuermodell in Deutschland so weit verstanden und wollen jetzt herausfinden, wie Sie als Trader am besten Steuern sparen können?

Nun, da gibt es natürlich die ein oder andere Möglichkeit.

Traden im Ausland

In einigen Ländern fällt nämlich eine vergünstigte oder sogar keine Kapitalertragsteuer an. Als Daytrader genießt man heutzutage in der Regel eine Ortsunabhängigkeit, da das Traden ja im Prinzip von überall auf der Welt aus möglich ist.

Falls Sie also dazu bereit sind, sich an einem anderen Fleck der Erde niederzulassen, können Sie unter Umständen einiges an Steuern sparen.

Hier einige Länder, die im Allgemeinen für ihre Steuervorteile bekannt sind: 

  • Schweiz
  • Singapur
  • Vereinigte Arabische Emirate (Dubai)
  • Hongkong
  • Zypern
  • Malta
  • Bahamas
  • Monaco
  • Vereinigtes Königreich
  • Zypern

Die steuerlichen Vorteile in diesen Ländern hängen natürlich von vielen Faktoren ab und sind nicht für jeden Trader gleichermaßen zugänglich.

Wichtig zu beachten ist dabei beispielsweise, dass es einen Unterschied macht, ob Sie hauptberuflich traden oder nur so nebenbei. 

Denn in einigen Ländern (wie zum Beispiel auch in Zypern oder Malta) sind Kapitalerträge nur dann steuerfrei, wenn Sie diese nicht als Vollzeit-Trader vor Ort erzielt haben.

In anderen Ländern wie Dubai oder den Bahamas sind Sie hingegen auch als Vollzeit-Trader steuerfrei.

Steuern sparen mit einer Trading GmbH?

Was sich bei einigen Anlegern und Tradern einer immer größeren Beliebtheit erfreut, ist das Konzept einer vermögensverwaltenden Trading GmbH. Dabei handelt es sich um eine Unternehmensform speziell zum Steuern sparen.

Eine vermögensverwaltende GmbH ist im Wesentlichen eine Kapitalgesellschaft, die formell als Eigentümer von Wertpapieren oder Vermögenswerten agiert. Wenn Sie eine Beteiligung von 15 % an dieser Gesellschaft haben, kann dies zu erheblichen Steuer-Kürzungen führen. 

Gewinne aus Kapitalerträgen bleiben dabei gänzlich unversteuert, solange Sie in der GmbH verbleiben. 

Trading Steuern im Ausland – Spezialfälle Zypern & Schweiz

Der Handel über einen ausländischen Online-Broker bringt also sowohl seine Vorteile als auch Nachteile mit sich. Für viele deutsche Anleger und Trader sind in diesem Kontext dabei vor allem die Länder Schweiz und Zypern interessant.

Trading Steuern in der Schweiz

Die Abgeltungsteuer heißt in der Schweiz Verrechnungssteuer (VST) und fällt mit einer Pauschale in Höhe von 35 % deutlich höher aus als in Deutschland. Handeln Sie über einen schweizerischen Online-Broker, werden die Abgaben dort direkt einbehalten und landen gar nicht erst auf Ihrem Konto. 

Durch das „Doppelbesteuerungsabkommen“ kann dieser Steuersatz jedoch auf lediglich 15 % gesenkt werden, wenn Sie das „Formular 85“ ausfüllen.

Trading Steuern in Zypern

Zypern ist nicht ohne Grund als Steueroase bekannt und bei vielen Daytradern beliebt. Denn dort fallen beispielsweise keine Steuern auf die Gewinne aus dem CFD- und Forex-Trading an. Dazu müssen Sie allerdings auch den Wohnsitz wechseln, den sogenannten Non-Domiciled-Status erwerben und dort auch tatsächlich den Großteil Ihrer Zeit verbringen, um nicht in Konflikte mit dem Finanzamt zu geraten. 

Außerdem sollten Sie sich dort länger als 5 Jahre aufhalten. Denn bei einer früheren Rückkehr können nachträgliche Steuer-Forderungen fällig werden.

Weitere Wege, wie man als Trader Steuern sparen kann

Doch Sie müssen sich selbstverständlich nicht direkt nach Dubai absetzen, um als Trader Steuern sparen zu können. Denn es gibt auch noch eine Reihe an generellen Tipps, die Sie in Betracht ziehen sollten.

  • Verluste geltend machen: Als Trader können Sie Verluste nutzen, um Ihre Steuerlast zu reduzieren. So können beispielsweise Verluste aus dem Verkauf von Wertpapieren mit Gewinnen aus anderen Wertpapieren verrechnet werden, um die Steuerschuld zu senken.
  • Langfristige Investitionen tätigen: Halten Sie Ihre Wertpapiere langfristig, können Sie möglicherweise von günstigeren Steuersätzen für langfristige Kapitalgewinne profitieren.
  • Steuern auf Dividenden minimieren: Sie können auch versuchen, Steuern auf Dividendenerträge zu minimieren, indem Sie in Unternehmen investieren, die eine niedrigere Dividendensteuer haben oder in Ländern investieren, die eine geringere Dividendensteuer haben.
  • Steueroptimiert handeln: Nicht zuletzt können Sie Ihre Handelsstrategien auch steueroptimiert gestalten, indem Sie beispielsweise den Verkauf von Wertpapieren auf das nächste Steuerjahr verschieben oder sich für Instrumente entscheiden, die steuerlich günstiger sind.

Steuerberatung für Trader

Das Thema Trading und Steuern ist im Grunde genommen nicht sehr komplex. Und dennoch: In einigen Fällen erweist sich die steuerliche Situation von Trading Gewinnen schwieriger als zunächst angenommen. Denn in der Praxis gestaltet sich der Sachverhalt häufig dann doch schwieriger als zunächst angenommen: So kann beispielsweise nicht jede Anlageklasse pauschal mit der Abgeltungsteuer verrechnet werden. Des Weiteren kann es auch der Fall sein, dass Kontoauszüge von ausländischen Online-Brokern vom Finanzamt teilweise nicht akzeptiert werden.

Sollten derartige Schwierigkeiten auftreten, kann ein qualifizierter Steuerberater Abhilfe schaffen. Entscheidet man sich dafür, einen solchen zu Rate zu ziehen, sollte darauf geachtet werden, dass eine Spezifikation auf das Thema Trading und Steuern vorgewiesen werden kann. Ist dies der Fall, kann es ratsam sein, sich einen solchen Experten als Unterstützung heranzuziehen, um die hierdurch eingesparte Zeit für andere Dinge einsetzen zu können.

Die Trading-Steuerberatung von Frank Konewka ist darauf spezialisiert, bei der steuerlichen Behandlung von Optionen, Dividenden und Quellensteuer, Besteuerung von Kryptowährungen, Börsengewinnen allgemein, etc. zu helfen.

Steuerreduzierung und Vermögensstrukturierung für Trader

RIDE ist ein Venture Capital finanziertes Fintech mit Sitz in Berlin, das Software- und Plattformlösungen im Bereich der Vermögensstrukturierung entwickelt. Mithilfe dieser Lösungen – die in enger Abstimmung mit spezialisierten Steuerberatern konzipiert werden – können Prozesse standardisiert und Kosten sowie Arbeitsaufwand reduziert werden.

Ziel ist es, das Vermögen von Kunden sinnvoll zu strukturieren, ihnen Zugang zu den richtigen Investments zur ermöglichen. So dass sie Vermögen schneller aufbauen und infolgedessen finanzielle Freiheit und Unabhängigkeit erreichen können.

Als Trader in Zypern leben? (Video)

Interview von Maxim Schulz mit Meinhard Bundschuh von bs-holding.limited

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Muss ein Trader in Zypern Steuern zahlen?

Verlustverrechnungsgrenze bei Derivaten (Futures, CFDs und Optionen)

Seit dem 01.01.2021 gilt in Deutschland ein neues Jahressteuergesetz, welches eine Verlustverrechnungsgrenze von Derivaten (also Futures, CFDs und Optionen) auf 20.000 € pro Jahr vorschreibt.

Bereits vor zwei Jahren wurde die Entscheidung gefällt, dass Verluste aus Derivaten ab dem 01.01.2021 nur noch mit Gewinnen aus Derivaten verrechnet werden dürfen. Die hierbei ursprünglich festgesetzte Verlustverrechnungsobergrenze in Höhe von 10.000 € wurde nach zahlreichen Protesten auf 20.000 € angehoben.

Beispielrechnungen zur Verlust-Obergrenze bei Derivaten:

Rechenbeispiel vor dem 01.01.2021:

  • Gewinn aus dem Derivat-Handel: 100.000 €
  • Verlust aus dem Derivat-Handel: 80.000 €
  • Alle Verluste können verrechnet werden: Es bleiben 20.000 € zum Versteuern übrig (100.000 € – 80.000 €)
  • Abzug von 25 % Abgeltungsteuer (5.000 €) und 5,5 % Solidaritätszuschlag (275 €)
  • Verbleibender Gewinn nach Steuern: 14.725 €

Rechenbeispiel nach dem 01.01.2021:

  • Gewinn aus dem Derivat-Handel: 100.000 €
  • Verlust aus dem Derivat-Handel: 80.000 €
  • Nur 20.000 € Verluste können verrechnet werden: Es bleiben 80.000 € zum Versteuern übrig (100.000 € – 20.000 €)
  • Die restlichen 60.000 € Verlust werden auf die Folgejahre übertragen
  • Abzug von 25 % Abgeltungsteuer (20.000 €) und 5,5 % Solidaritätszuschlag (1.100 €)
  • Verbleibender Verlust nach Steuern: 1.100 €

Anhand des Beispiels wird deutlich, dass es für Trader mit einem hohen Handelsvolumen äußerst schwierig (wenn nicht gar unmöglich) wird, noch Gewinne zu erzielen.

Des Weiteren findet die Obergrenze auch bei Finanzinstrumenten Anwendung, bei denen es zum Totalverlust kommen kann (zum Beispiel bei gehebelten Aktien, Optionsscheinen oder Knockouts). Aus diesem Grund sollten Liquidierungen definitiv vermieden werden.

Steuerlicher Rechtsgrund: § 20 Abs. 6 S. 5 EStG

Verluste aus Kapitalvermögen im Sinne des Absatzes 2 Satz 1 Nummer 3 dürfen nur in Höhe von 20 000 Euro mit Gewinnen im Sinne des Absatzes 2 Satz 1 Nummer 3 und mit Einkünften im Sinne des § 20 Absatz 1 Nummer 11 ausgeglichen werden; die Sätze 2 und 3 gelten sinngemäß mit der Maßgabe, dass nicht verrechnete Verluste je Folgejahr nur bis zur Höhe von 20 000 Euro mit Gewinnen im Sinne des Absatzes 2 Satz 1 Nummer 3 und mit Einkünften im Sinne des § 20 Absatz 1 Nummer 11 verrechnet werden dürfen.

Neuer Beschluss vom 05.12.2023 – ein Hoffnungsschimmer für Kleinanleger

Die Regelung zur Verlustverrechnungsgrenze hatte es den meisten privaten Tradern bisher praktisch unmöglich gemacht, am Handel mit Termingeschäften teilzunehmen, da die steuerlichen Risiken einfach zu groß waren. Ein neuer Beschluss des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz vom 05.12.2023 lässt jedoch viele Trader wieder hoffen.

Zum Hintergrund des Urteils: Ein CFD-Trader aus Rheinland-Pfalz sah sich mit einem Steuerbescheid konfrontiert, der ihn zur Zahlung von mehr als dem Zweieinhalbfachen seines Tradinggewinns verpflichtete – aufgrund der Verlustverrechnungsbeschränkung bei Termingeschäften auf 20.000 €.

Im Einkommensteuerbescheid des Traders setzte das Finanzamt steuerpflichtige Einkünfte aus Kapitalvermögen in Höhe von 213.826 € fest, obwohl der Gewinn nur 23.343 € betrug. Dadurch ergab sich eine Steuerlast in Höhe von 59.860,60 €.

Gewinne aus Termingeschäften250.631
Verrechnung laufender Verluste aus Termingeschäften i.S.d. § 20 Abs. 6 Satz 5 EStG20.000
Verrechnung von Verlustvorträgen aus Kapitalvermögen ohne Verluste aus der Veräußerung von Aktien15.203
abzgl. Sparer-Pauschbetrag1.602
Einkünfte aus Kapitalvermögen213.826
Berechnungen aus dem Einkommensteuerbescheid des besagten Traders vom 17.04.2023

Der Trader legte daraufhin Einspruch ein und klagte vor dem Finanzgericht Rheinland-Pfalz, welches die Vollziehung des Steuerbescheids unter dem Aktenzeichen 1 V 1674/23 vorläufig aussetzte und Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit dieser Begrenzung äußerte. Der Fall verdeutlicht die Ungerechtigkeit der Regelung, da Trader unter Umständen mehr Steuern zahlen müssen als sie tatsächlich verdienen.

Im folgenden Video wird der komplette Sachverhalt nocheinmal anschaulich von Birger Schäfermeier erklärt:

YouTube Video
Birger Schäfermeier über den neuen Beschluss zur Verlustverrechnungsgrenze

Trotz Expertenmeinungen über die Verfassungswidrigkeit bleibt die Regelung bisher zwar im Gesetz bestehen, aber der Gerichtsentscheid könnte auf eine mögliche Änderung hindeuten, die letztendlich vom Bundesverfassungsgericht getroffen wird. Es bleibt also spannend!

Mein Fazit zum Thema Steuern sparen als Trader

Auch wenn das Thema Steuern und Trading vor allem bei Anfängern nur wenig Begeisterung auslösen mag, empfiehlt es sich dennoch, sich relativ frühzeitig damit auseinanderzusetzen. Denn neben den steuerlichen Verpflichtungen, welchen man ordnungsgemäß nachzugehen hat, ergeben sich hierdurch auch Möglichkeiten, zu viel gezahltes Geld zurückzuerhalten. In Deutschland kann dieses über die Anlage KAP bei der Steuererklärung zurückgeholt werden.

Vor allem beim Handel über einen deutschen Anbieter ist es ratsam, die Anlage KAP beim Finanzamt einzureichen, da die Online-Broker die Abgeltungsteuer in Höhe von 25 % automatisch abführen, selbst wenn man eigentlich einem niedrigeren Steuersatz unterliegt.

Beim Handel über einen ausländischen Anbieter muss man sich außerdem darüber bewusst sein, dass man sich selbstständig um eine korrekte Angabe der Einkünfte kümmern muss. Denn im Gegensatz zum Handel über einen inländischen Broker werden die Steuern hier nicht direkt und automatisch abgeführt.

Möchte man sich jedoch nicht selbst um steuerliche Angelegenheiten kümmern, gibt es auch die Option, einen Experten damit zu beauftragen, welcher dies übernimmt. Hier sollte jedoch im besten Falle darauf geachtet werden, dass es sich dabei um einen Steuerberater handelt, der auf Steuern beim Trading spezialisiert ist.

FAQ zu Trading und Steuern

Ab wann muss ich Trading-Gewinne versteuern?

Bei Aktien-Gewinnen und anderen Kapitalerträgen gibt es aktuell einen Freibetrag von 1.000 € im Jahr. Erst Gewinne, die darüber hinausgehen, müssen versteuert werden. Allerdings handelt es sich bei der Abgeltungsteuer um eine Quellensteuer. Das bedeutet, dass die 25 % von deutschen Online-Brokern bzw. Banken automatisch vom Gewinn abgezogen und einbehalten werden. 

Um das zu verhindern, können Sie bei Ihrem Broker in der Regel einen Freistellungsauftrag einrichten. Oder aber die zu viel gezahlte Steuer im Nachhinein mittels Steuererklärung zurückfordern.
Muss ich mich beim Trading selbst um die Steuern kümmern?
In Deutschland ansässige Broker sind dazu verpflichtet, die Abgeltungsteuer automatisch an das Finanzamt abzuführen. Wenn Sie allerdings über einen ausländischen Online-Broker handeln, müssen Sie sich aller Wahrscheinlichkeit nach selbst um die ordnungsgemäße Steuerentrichtung kümmern.

Wie versteuert man als Daytrader?

Grundsätzlich liegt der Steuersatz bei 25 %. Hinzu kommen dann noch der Solidaritätszuschlag in Höhe von 5,5 % auf die Abgeltungsteuer sowie ggf. die Kirchensteuer. Liegt Ihr persönlicher Steuersatz unter 25 %, können Sie eine sogenannte Günstigerprüfung beim Finanzamt beantragen und sich dadurch zu viel gezahlte Beträge zurückholen.

Wie viel Steuern muss ich beim Handel von Aktien zahlen?

Beim Aktienkauf fallen natürlich erst einmal keine Steuern an. Sobald Sie Ihre Aktien veräußern oder Dividenden ausgeschüttet bekommen, fällt die sogenannte Abgeltungsteuer an, die bei 25 % auf die Kapitalerträge gedeckelt ist. Dazu kommen noch 5,5 % Solidaritätszuschlag sowie die Kirchensteuer, falls Sie Mitglied einer Kirchengemeinde sind.

Sind Aktien nach 12 Monaten steuerfrei?

Nein, seit dem 01.01.2009 müssen alle Aktien unabhängig von der bisherigen Haltedauer versteuert werden.

Wird bei Trade Republic die Steuer abgezogen?

Ja, da es sich bei Trade Republic um einen deutschen Online-Broker handelt, werden die Steuern automatisch an das Finanzamt abgeführt.

Werden Trading Steuern erst bei der Auszahlung fällig?

Wenn Sie bei einem deutschen Broker traden, werden die Trading Steuern direkt beim Verkauf abgeführt.

Kann ich Verluste mit Gewinnen verrechnen?

Ja, bis zu einem gewissen Grad können Trading-Verluste mit den Gewinnen im Formular KAP der Steuererklärung verrechnet werden. Seit 2021 liegt die Verlustverrechnungsgrenze hier allerdings bei 20.000 € pro Jahr. Verluste, die darüber hinausgehen, können nicht mehr im selben Jahr mit den Gewinnen verrechnet werden.

Außerdem gilt: Die Verluste und Gewinne müssen aus dem Handel derselben Kapitalanlage stammen – also zum Beispiel Aktien-Verluste mit Aktien-Gewinnen.

Mit welchen Tricks kann ich beim Trading Steuern sparen?

Hier gibt es verschiedene Ansätze. So können Sie etwa ins steueroptimierte Ausland (wie zum Beispiel Zypern) ziehen, wo die Abgeltungsteuer teilweise sogar gänzlich wegfällt. Oder Sie nutzen die Möglichkeiten aus, die Ihnen im Inland zur Verfügung stehen – wie zum Beispiel die Verrechnung mit Verlusten oder langfristige Investments.

Kann ich Trading Steuern umgehen?

Sie können Trading Steuern umgehen, indem Sie bei Ihrem Online-Broker einen Freistellungsauftrag einrichten. Dadurch werden 1.000 € Gewinn (bzw. 2.000 bei Paaren) pro Jahr nicht versteuert.

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