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CFD Steuern: wie du Gewinne versteuerst, Verluste verrechnest und die Anlage KAP richtig ausfüllst

Zuletzt aktualisiert: 08. September 2026

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13 Min

Christian Möhrer

Überprüft von

Christian Möhrer

Investment Akademie: Live-Online-Seminar zum Vermögensaufbau am 20. September 2026
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Über CFD-Steuern kursieren im Netz erstaunlich viele veraltete Angaben. Der Grund ist eine Gesetzesänderung von Ende 2024, die viele Ratgeber bis heute nicht eingearbeitet haben. Wer sich auf einen älteren Text verlässt, rechnet mit einem Verlustdeckel, den es nicht mehr gibt, und sucht in der Anlage KAP nach Zeilen, die inzwischen gestrichen wurden.

Ich handle seit 1978 an den Märkten und habe die Abgeltungsteuer von ihrer Einführung an begleitet. In diesem Beitrag bekommst du die Regeln so, wie sie für das Steuerjahr 2025 gelten, das du 2026 erklärst: mit einer nachgerechneten Beispielrechnung, der korrekten Behandlung der Kirchensteuer und einer klaren Ansage dazu, wo CFD-Gewinne im Formular tatsächlich landen.

Ein Hinweis vorweg, der mir wichtig ist: Ich bin Trader, kein Steuerberater. Dieser Artikel erklärt die Systematik und ersetzt in keinem Fall die Beratung im Einzelfall. Dieser Artikel entspricht unseren redaktionellen Richtlinien.

CFD Steuern: das Wichtigste in 30 Sekunden

  • Abgeltungsteuer von 25 % plus Solidaritätszuschlag von 5,5 % auf die Steuer. Ohne Kirchensteuer ergibt das 26,375 %.
  • Mit Kirchensteuer liegt die Belastung bei 27,82 % (8 %) oder 27,99 % (9 %), nicht bei 28,6 %. Die Kirchensteuer mindert die Abgeltungsteuer.
  • Der Sparerpauschbetrag beträgt 1.000 € pro Person und 2.000 € bei Zusammenveranlagung. Er gilt auch für CFD-Gewinne.
  • Die 20.000-€-Grenze für Verluste aus Termingeschäften ist weg. Das Jahressteuergesetz 2024 hat sie gestrichen, rückwirkend für alle offenen Fälle.
  • In der Anlage KAP 2025 gibt es keine eigenen Termingeschäfts-Zeilen mehr. Die früheren Zeilen 21 und 24 sind ersatzlos entfallen.
  • Der Broker entscheidet über deinen Aufwand: Zahlt eine inländische Stelle aus, wird die Steuer automatisch einbehalten. Sonst erklärst du selbst.

Warum CFDs steuerlich Termingeschäfte sind

CFDs sind steuerlich kein Sonderfall mit eigenem Regelwerk, sondern werden einer bestehenden Kategorie zugeordnet. Genau diese Zuordnung erklärt alle Besonderheiten, die weiter unten folgen. Ein CFD, also ein Differenzkontrakt auf einen Basiswert, fällt unter die Termingeschäfte nach § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 EStG.

Ein CFD ist ein Vertrag zwischen Trader und Broker über die Kursdifferenz eines Basiswerts zwischen Eröffnung und Schließung der Position. Steuerlich gilt er als Termingeschäft und die Gewinne zählen zu den Einkünften aus Kapitalvermögen.

Der Unterschied zum Aktienkauf ist erheblich. Wer eine Aktie kauft, erwirbt einen Anteil am Unternehmen. Wer einen CFD handelt, hält nur eine Forderung gegen den Broker. Aus dieser Konstruktion folgt die gesamte steuerliche Behandlung, von der Verlustverrechnung bis zur Frage, ob eine Haltefrist greift.

Eine Haltefrist gibt es nicht. Anders als beim Direktkauf von Kryptowährungen spielt es steuerlich keine Rolle, ob du eine Position zehn Minuten oder drei Jahre hältst. Entscheidend ist allein der Moment, in dem du sie schließt und der Gewinn damit realisiert ist. Näheres zum Instrument selbst steht im Grundlagenartikel zum CFD-Handel, und wie der Hebel dabei wirkt, erkläre ich separat.

Ein Termingeschäft im Sinne des Steuerrechts ist ein Geschäft, dessen Wert sich von einem Basiswert ableitet und bei dem ein Differenzausgleich statt einer Lieferung erfolgt. Dazu zählen neben CFDs auch Futures, Optionen und Knock-Out-Zertifikate.

Diese Einordnung teilen sich CFDs mit anderen Derivaten. Das ist keine Formalie: Sie entscheidet darüber, mit welchen Gewinnen du Verluste verrechnen darfst, und war jahrelang der Grund für die schärfste Einschränkung, die Trader in Deutschland kannten.

Wie hoch ist die Steuer auf CFD-Gewinne?

Auf realisierte CFD-Gewinne fällt die Abgeltungsteuer an. Der Satz beträgt pauschal 25 %, unabhängig davon, wie hoch dein sonstiges Einkommen ist. Dazu kommt der Solidaritätszuschlag von 5,5 %, der nicht auf den Gewinn, sondern auf die Steuer selbst erhoben wird.

Die Abgeltungsteuer ist eine pauschale Steuer von 25 Prozent auf Kapitalerträge. Sie wird unabhängig vom persönlichen Einkommensteuersatz erhoben und ist mit dem Abzug grundsätzlich abgegolten.

Bist du Mitglied einer steuererhebenden Religionsgemeinschaft, kommt die Kirchensteuer hinzu. Sie beträgt 8 % in Baden-Württemberg und Bayern und 9 % in den übrigen Bundesländern. Hier liegt der häufigste Rechenfehler im Netz: Viele Ratgeber addieren die drei Sätze einfach und landen bei 28,625 %.

Das ist falsch. Die Kirchensteuer auf Kapitalerträge ist als Sonderausgabe abziehbar, und der Gesetzgeber hat das direkt in die Formel eingebaut. Nach § 32d Abs. 1 Satz 4 EStG wird die Abgeltungsteuer bei Kirchensteuerpflicht von vornherein gemindert. Die tatsächliche Gesamtbelastung sieht so aus:

SituationAbgeltungsteuerGesamtbelastung
ohne Kirchensteuer25,00 %26,375 %
mit 8 % Kirchensteuer24,51 %27,82 %
mit 9 % Kirchensteuer24,45 %27,99 %

Der Unterschied wirkt klein, summiert sich aber. Wer die naive Rechnung verwendet, überschätzt seine Steuerlast dauerhaft und plant mit einer Rücklage, die zu hoch ist. Bei einem zu versteuernden Gewinn von 100.000 € liegt die Differenz bei mehreren hundert Euro.

Auf den Punkt gebracht: Steuerpflichtig wird der Gewinn beim Schließen der Position, nicht bei der Auszahlung auf dein Bankkonto. Zur allgemeinen Mechanik der Abgeltungsteuer gibt es einen eigenen Beitrag.

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CFD-Steuern berechnen: ein durchgerechnetes Beispiel

Zahlen machen die Sache greifbarer. Angenommen, du erzielst in einem Kalenderjahr 5.000 € Gewinn aus CFD-Geschäften bei einem Broker, der keine Steuer einbehält. Andere Kapitalerträge hast du nicht, und der Sparerpauschbetrag ist noch unangetastet.

Der erste Schritt ist immer der Abzug des Freibetrags. Von den 5.000 € bleiben nach dem Sparerpauschbetrag von 1.000 € noch 4.000 € als Bemessungsgrundlage übrig. Nur auf diesen Betrag wird gerechnet.

Ohne Kirchensteuer:

  • Abgeltungsteuer: 25 % von 4.000 € ergibt 1.000,00 €
  • Solidaritätszuschlag: 5,5 % von 1.000,00 € ergibt 55,00 €
  • Gesamte Steuerlast: 1.055,00 €, das sind 26,375 % der Bemessungsgrundlage

Mit 9 % Kirchensteuer:

  • Abgeltungsteuer: 4.000 € geteilt durch 4,09 ergibt 978,00 €, nicht 1.000 €
  • Solidaritätszuschlag: 5,5 % von 978,00 € ergibt 53,79 €
  • Kirchensteuer: 9 % von 978,00 € ergibt 88,02 €
  • Gesamte Steuerlast: 1.119,80 €, das sind 27,99 % der Bemessungsgrundlage

Die Formel dahinter steht im Gesetz und lautet Bemessungsgrundlage geteilt durch (4 + Kirchensteuersatz). Bei 9 % Kirchensteuer teilst du also durch 4,09, bei 8 % durch 4,08. Wer stattdessen 25 % rechnet und die Kirchensteuer obendrauf schlägt, kommt auf 1.145,00 € und liegt damit 25,20 € zu hoch.

Von den ursprünglichen 5.000 € Gewinn bleiben dir also je nach Konfession zwischen 3.880 € und 3.945 €. Das ist die Zahl, mit der du kalkulieren solltest, wenn du eine Steuerrücklage bildest. Meine Empfehlung aus der Praxis: Leg von jedem realisierten Gewinn sofort 30 % zur Seite. Dann bist du auf der sicheren Seite, auch wenn im Dezember noch Gewinne dazukommen.

Führt mein Broker die Steuer automatisch ab?

Das ist die Frage, die über deinen gesamten Aufwand entscheidet. Und sie wird fast überall falsch beantwortet, weil die Ratgeber nach deutschen und ausländischen Brokern sortieren. Das greift zu kurz. Maßgeblich ist nicht die Herkunft der Marke, sondern ob eine inländische auszahlende Stelle beteiligt ist.

Eine auszahlende Stelle ist das Institut, über das dir Kapitalerträge gutgeschrieben werden. Sitzt sie in Deutschland, muss sie die Kapitalertragsteuer einbehalten und an das Finanzamt abführen.

Der Unterschied ist praktisch relevant. CMC Markets etwa ist ein britischer Anbieter, betreibt das Deutschlandgeschäft aber über die von der BaFin zugelassene CMC Markets Germany GmbH in Frankfurt. Der Broker schreibt selbst, dass „soweit gesetzlich vorgesehen ein automatischer Abzug der Kapitalertragsteuer” erfolgt. Wer ihn pauschal als ausländischen Broker führt, liegt daneben.

Anders liegt der Fall bei easyMarkets. Das Konto führt dort die Easy Forex Trading Ltd mit Sitz auf Zypern, eine deutsche Abgeltungsteuer wird deshalb nicht einbehalten. Die Gewinne gehören damit in die Anlage KAP, mehr dazu im easyMarkets Erfahrungsbericht.

Statt dich auf Listen zu verlassen, prüfe es selbst. Drei Wege führen zuverlässig zur Antwort:

  • Jahressteuerbescheinigung: Stellt dein Broker eine aus, ist er eine inländische auszahlende Stelle. Das ist das eindeutigste Signal.
  • Freistellungsauftrag: Lässt sich im Konto einer einrichten, wird auch Steuer einbehalten. Ohne Steuerabzug gäbe es nichts freizustellen.
  • Abrechnung prüfen: Taucht in den Transaktionsabrechnungen eine Position „Kapitalertragsteuer” oder „Solidaritätszuschlag” auf, läuft der Abzug bereits.

Behält dein Broker nichts ein, ändert das nichts an der Steuerpflicht. Der Gewinn ist trotzdem zu erklären. Deutsche Finanzämter erhalten über den automatischen Informationsaustausch Kontrollmitteilungen aus zahlreichen Staaten, und Selbstanzeigen wegen nicht erklärter Broker-Konten sind kein Randphänomen mehr.

Auch bei automatischem Abzug kann sich die Anlage KAP lohnen. Nämlich dann, wenn du bei mehreren Brokern handelst und Verluste beim einen mit Gewinnen beim anderen verrechnen willst. Diesen Ausgleich nimmt nur das Finanzamt vor, kein Broker kann über die eigene Depotgrenze hinaussehen.

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CFD-Gewinne in der Steuererklärung: die Anlage KAP 2025

Hier hat sich am meisten geändert, und hier stehen die meisten Ratgeber am deutlichsten daneben. Wer heute noch liest, er solle Termingeschäfte in „Zeile 21″ eintragen, liest einen Text, der auf dem Formularstand 2024 oder älter beruht.

Die Anlage KAP ist die Anlage zur Einkommensteuererklärung, in der Einkünfte aus Kapitalvermögen erklärt werden. Sie ist immer dann nötig, wenn keine oder eine zu geringe Steuer einbehalten wurde oder wenn ein Verlustausgleich über mehrere Depots erfolgen soll.

Weil das Jahressteuergesetz 2024 den gesonderten Verrechnungskreis für Termingeschäfte aufgehoben hat, brauchte das Formular die entsprechenden Felder nicht mehr. Die Finanzverwaltung hat sie im Vordruck für 2025 ersatzlos gestrichen. Konkret betrifft das die früheren Zeilen 21, 24 und 25, die nach Gewinnen und Verlusten aus Termingeschäften und aus der Uneinbringlichkeit von Kapitalforderungen fragten. Der Bereich für Erträge ohne inländischen Steuerabzug ist dadurch um drei Zeilen kürzer geworden.

Für dich als CFD-Trader mit einem Broker ohne Steuerabzug heißt das im Vordruck 2025:

WasWohin (Vordruck 2025)
Gewinne und Verluste aus CFDs, saldiertZeile 19: Gesamtbetrag der ausländischen Kapitalerträge
Verluste ohne Aktienveräußerungen (Topf 2)Zeile 22
Günstigerprüfung beantragenAnkreuzfeld im Kopfbereich
Bereits gezahlte ausländische Steuereigene Anrechnungszeile

Der wichtigste Rat dazu ist ein methodischer: Orientiere dich an der Bezeichnung der Zeile, nicht an ihrer Nummer. Die Nummerierung der Anlage KAP verschiebt sich fast jedes Jahr, sobald eine Zeile wegfällt oder hinzukommt. Die Bezeichnungen sind deutlich stabiler. Wer nach „Gesamtbetrag der ausländischen Kapitalerträge” sucht, findet das Feld auch 2027 noch.

Ein Detail, das in der Praxis für Verwirrung sorgt: Viele Banken hatten ihre IT-Systeme Ende 2024 noch nicht umgestellt und weisen Verluste teils weiter nach den alten Kategorien aus. Das ist kein Problem. Das Finanzamt verrechnet sie von sich aus nach der neuen Rechtslage. Du musst die Bescheinigung nicht korrigieren lassen.

Die konkreten Zeilennummern beziehen sich auf den Vordruck für das Steuerjahr 2025. Gleiche sie vor dem Absenden mit dem Formular ab, das dir in ELSTER angezeigt wird.

CFD-Verluste verrechnen: was seit Ende 2024 gilt

Das ist die wichtigste Änderung für aktive Trader seit Einführung der Abgeltungsteuer, und sie fiel überwiegend zu deinen Gunsten aus. Bis dahin galt eine Regel, die rechnerisch absurde Ergebnisse produzieren konnte.

Von 2021 an durften Verluste aus Termingeschäften nur mit Gewinnen aus Termingeschäften und Stillhalterprämien verrechnet werden. Zusätzlich griff ein Deckel von 20.000 € pro Jahr. Wer 500.000 € gewann und 480.000 € verlor, hatte wirtschaftlich 20.000 € verdient und wurde trotzdem auf 480.000 € besteuert. Der Bundesfinanzhof hielt das mit Beschluss vom 7. Juni 2024 für ernstlich verfassungswidrig.

Der Gesetzgeber zog nach. Mit dem Jahressteuergesetz 2024 wurden § 20 Abs. 6 Sätze 5 und 6 EStG aufgehoben, in Kraft seit dem 6. Dezember 2024. Und zwar für alle offenen Fälle, nicht erst ab 2025.

Seit dem Jahressteuergesetz 2024 dürfen Verluste aus Termingeschäften wie CFDs unbegrenzt mit anderen Kapitalerträgen verrechnet werden. Der frühere gesonderte Verlustverrechnungskreis und die Grenze von 20.000 Euro pro Jahr sind ersatzlos entfallen.

Was daraus praktisch folgt:

  • Kein Deckel mehr: Verluste sind der Höhe nach unbegrenzt verrechenbar. Die 20.000-€-Grenze existiert nicht mehr.
  • Breiterer Ausgleich: CFD-Verluste mindern jetzt auch Gewinne aus Zinsen, Dividenden und anderen Kapitalerträgen, nicht mehr nur Gewinne aus Derivaten.
  • Rückwirkung nutzen: Ist dein Bescheid für 2021 bis 2024 noch offen oder steht er unter Vorbehalt der Nachprüfung, greift die neue Rechtslage auch dort.
  • Verlustvortrag bleibt: Übersteigen die Verluste eines Jahres die Gewinne, wandert der Rest zeitlich unbegrenzt in die Folgejahre.

Eine Grenze besteht weiterhin, und die wird gern übersehen. Verluste aus dem Verkauf von Aktien bilden nach § 20 Abs. 6 Satz 4 EStG nach wie vor einen eigenen Topf. Sie lassen sich nur mit Gewinnen aus Aktienverkäufen verrechnen. Für die umgekehrte Richtung gilt das nicht: Deine CFD-Verluste kannst du gegen fast alle Kapitalerträge stellen, nur nicht gegen Aktienveräußerungsgewinne.

Ein praktischer Punkt zum Schluss, der bares Geld wert ist. Handelst du bei mehreren Brokern und willst Verluste des einen gegen Gewinne des anderen stellen, brauchst du eine Verlustbescheinigung.

Eine Verlustbescheinigung ist ein Dokument der Bank, das nicht ausgeglichene Verluste eines Jahres ausweist, damit sie über die Steuererklärung mit Gewinnen bei anderen Instituten verrechnet werden können. Sie muss bis zum 15. Dezember des laufenden Jahres beantragt werden.

Diese Frist ist eine Ausschlussfrist. Wer sie verpasst, kann die Verluste nicht mehr depotübergreifend verrechnen. Sie wandern stattdessen in den Vortrag beim selben Broker. Das ist kein Totalverlust, kostet aber Liquidität für mindestens ein Jahr. Ich setze mir dafür jedes Jahr Anfang Dezember eine Erinnerung.

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Wie werden Krypto-CFDs versteuert?

Bei Kryptowährungen ist der Unterschied zwischen Direktkauf und CFD steuerlich größer als bei jeder anderen Anlageklasse. Wer das verwechselt, verschenkt entweder Geld oder erlebt eine unangenehme Überraschung. Praktisch wird das dort, wo ein Anbieter beides führt: Bitpanda bietet den Direktkauf, gehebelte Token als CFD und Margin Trading auf echte Coins nebeneinander an.

Kaufst du Bitcoin direkt und verwahrst die Coins, handelt es sich um ein privates Veräußerungsgeschäft nach § 23 EStG. Nach einem Jahr Haltedauer ist der Gewinn steuerfrei, in unbegrenzter Höhe. Handelst du stattdessen einen CFD auf Bitcoin, besitzt du keine Coins, sondern eine Forderung gegen den Broker.

Krypto-CFDs unterliegen als Termingeschäfte der Abgeltungsteuer nach § 20 EStG. Die einjährige Haltefrist für steuerfreie Gewinne aus dem Direktkauf von Kryptowährungen gilt für sie nicht.

Damit kehrt sich die Logik um. Beim Direktkauf wirst du für langes Halten belohnt, beim CFD nie. Dafür bekommst du beim CFD etwas zurück, das beim Spot-Handel fehlt: eine saubere Verlustverrechnung. Krypto-CFD-Verluste sind seit der Gesetzesänderung mit anderen Kapitalerträgen verrechenbar, während Verluste aus dem Direktkauf nur gegen andere private Veräußerungsgeschäfte laufen.

Die ehrliche Einordnung lautet deshalb: Für langfristige Positionen ist der Direktkauf steuerlich fast immer überlegen. Für kurzfristiges Handeln innerhalb eines Jahres verliert die Haltefrist ihre Bedeutung, und der CFD spielt seine Vorteile bei Verlustverrechnung und Leerverkauf aus. Die Steuer sollte allerdings nie das einzige Argument für ein Instrument sein.

Drei Steuer-Irrtümer, die sich hartnäckig halten

Bei der Recherche für diesen Artikel bin ich auf mehreren gut platzierten Seiten über Angaben gestolpert, die schlicht nicht mehr stimmen. Weil Google solche Passagen teilweise als Antwortbox ausspielt, verbreiten sie sich weiter. Diese drei begegnen mir am häufigsten.

Irrtum 1: „Verluste sind nur bis 20.000 € verrechenbar.” Diese Grenze wurde durch das Jahressteuergesetz 2024 gestrichen und gilt rückwirkend für alle offenen Fälle nicht mehr. Wer sie noch nennt, beschreibt eine Rechtslage, die seit Dezember 2024 Geschichte ist.

Irrtum 2: „Werbungskosten sind auf 801 € gedeckelt.” Hier stecken gleich zwei Fehler. Der Betrag von 801 € ist seit 2023 überholt, der Sparerpauschbetrag liegt bei 1.000 €. Und es handelt sich nicht um einen Deckel für Werbungskosten, sondern um einen Pauschbetrag statt jedes Kostenabzugs.

Nach § 20 Abs. 9 EStG ist der Abzug tatsächlicher Werbungskosten bei Einkünften aus Kapitalvermögen ausgeschlossen. An seine Stelle tritt allein der Sparerpauschbetrag von 1.000 Euro je Person.

Das trifft Trader härter, als vielen bewusst ist. Spreads, Finanzierungskosten über Nacht, Kommissionen, deine Charting-Software, Fachliteratur und Seminare sind im Privatvermögen nicht absetzbar, egal wie hoch sie ausfallen. Nur Transaktionskosten, die unmittelbar beim Geschäft anfallen, mindern den Veräußerungsgewinn selbst.

Irrtum 3: „Steuern fallen erst bei der Auszahlung an.” Das ist der teuerste der drei. Steuerlich zählt der Moment, in dem du eine Position schließt und den Gewinn realisierst. Ob das Geld auf dem Brokerkonto liegen bleibt oder auf dein Girokonto wandert, ist völlig gleichgültig.

Der praktische Fallstrick dahinter: Du machst im Oktober 40.000 € Gewinn, lässt alles im Konto und verlierst im Januar des Folgejahres 35.000 €. Weil beide Jahre getrennt veranlagt werden, schuldest du für das erste Jahr die volle Steuer auf 40.000 €, während der Verlust erst im zweiten Jahr wirkt. Genau daran sind schon Konten zerbrochen. Eine Steuerrücklage ist deshalb kein Luxus.

CFD-Steuerlast senken: was legal funktioniert

Vorweg die ehrliche Einordnung: Die Abgeltungsteuer ist ein pauschaler Zugriff mit wenigen Stellschrauben. Wer dir „Steuertricks” für den CFD-Handel verspricht, verkauft dir in aller Regel etwas. Diese vier Ansätze funktionieren tatsächlich, und ich sage jeweils dazu, für wen sie nichts sind.

Warum eine vermögensverwaltende Trading GmbH ausgerechnet bei CFDs teurer ist als das Privatvermögen, steht ausführlich im eigenen Ratgeber.

  • Freistellungsauftrag erteilen: Ohne Auftrag behält der Broker Steuer ein, obwohl dir 1.000 € steuerfrei zustehen. Du bekommst das Geld über die Erklärung zwar zurück, gibst dem Fiskus aber bis zu 15 Monate ein zinsloses Darlehen. Bei mehreren Depots den Betrag sinnvoll aufteilen.
  • Verluste aktiv bescheinigen lassen: Die stärkste Stellschraube seit der Gesetzesänderung. Frist ist der 15. Dezember. Für wen es nichts ist: Wer nur bei einem Broker handelt, braucht die Bescheinigung nicht, dort läuft der Ausgleich automatisch.
  • Günstigerprüfung beantragen: Ein Kreuz in der Anlage KAP. Liegt dein persönlicher Steuersatz unter 25 %, wendet das Finanzamt ihn an. Unterhalb des Grundfreibetrags von 12.348 € im Jahr 2026, bei Zusammenveranlagung 24.696 €, fällt auf das gesamte Einkommen gar keine Einkommensteuer an. Lohnt sich bei Studierenden, in der Elternzeit oder bei niedrigem Gesamteinkommen. Für wen es nichts ist: Wer ohnehin im Spitzensteuersatz liegt. Ein Nachteil entsteht aber nie, das Finanzamt rechnet beide Varianten und nimmt die günstigere.
  • Trading GmbH prüfen: Im Betriebsvermögen liegt die Belastung aus Körperschaftsteuer, Solidaritätszuschlag und Gewerbesteuer je nach Hebesatz bei rund 23 bis 33 %. Der Vorteil liegt weniger im Satz als darin, dass Betriebsausgaben abziehbar werden, also genau die Kosten, die privat unter das Abzugsverbot fallen.

Die Günstigerprüfung nach § 32d Abs. 6 EStG ist ein Antrag, Kapitalerträge statt mit der pauschalen Abgeltungsteuer mit dem persönlichen Einkommensteuersatz zu besteuern. Das Finanzamt wendet automatisch die für den Steuerpflichtigen günstigere Variante an.

Zur GmbH noch eine deutliche Warnung, weil sie derzeit als Allheilmittel vermarktet wird. Sie verursacht Kosten für Notar, Buchführung und Jahresabschluss, die sich schnell im vierstelligen Bereich pro Jahr bewegen. Sobald du Gewinne an dich ausschüttest, fällt darauf erneut Abgeltungsteuer an. Unterhalb eines dauerhaft fünfstelligen Jahresgewinns rechnet sich das in aller Regel nicht. Lass das jemanden durchrechnen, der Kapitalgesellschaften und Trading kennt.

Der radikalste Schritt wäre der Wegzug ins Ausland. Was davon zu halten ist und wo die Fallstricke liegen, habe ich mir im Staatenlos-Erfahrungsbericht angesehen. Weitere allgemeine Ansätze stehen im Guide zu Trading Steuern, und wer überwiegend kurzfristig handelt, findet die Besonderheiten unter Daytrading Steuern.

CFD-Steuern in Österreich und der Schweiz

Die Regeln oben gelten für Deutschland. Weil ein guter Teil unserer Leser aus Österreich und der Schweiz kommt, hier die Unterschiede in Kürze. Beide Länder behandeln CFDs spürbar anders.

In Österreich fallen Gewinne aus CFDs unter die Einkünfte aus Derivaten und werden mit 27,5 % Kapitalertragsteuer belastet. Ein Pendant zum deutschen Sparerpauschbetrag gibt es nicht. Handelst du über einen ausländischen Broker, führt dieser die Steuer nicht ab, und du erklärst die Gewinne selbst über die Beilage E1kv.

In der Schweiz ist die Lage grundlegend anders. Kursgewinne aus beweglichem Privatvermögen sind für Privatanleger grundsätzlich steuerfrei. Der Haken liegt in der Einstufung: Stuft die Steuerverwaltung dich als gewerbsmäßigen Wertschriftenhändler ein, werden die Gewinne als Erwerbseinkommen besteuert und zusätzlich sozialversicherungspflichtig. Häufiger Handel, hoher Fremdkapitaleinsatz und kurze Haltedauern sprechen für diese Einstufung, und beim gehebelten CFD-Handel sind diese Merkmale schnell erfüllt.

Für beide Länder gilt: Das ist ein Überblick, kein Ersatz für die Prüfung im Einzelfall. Die Details unterscheiden sich in der Schweiz zusätzlich nach Kanton.

Fazit: worauf es bei CFD-Steuern wirklich ankommt

Der CFD-Handel ist steuerlich unkomplizierter geworden, als er lange war. Mit dem Wegfall des Verlustdeckels ist die größte Ungerechtigkeit für aktive Trader verschwunden, und zwar rückwirkend für alle offenen Fälle. Das ist eine gute Nachricht, die noch längst nicht überall angekommen ist.

Was bleibt, ist überschaubar. Du zahlst 26,375 % ohne Kirchensteuer und knapp 28 % mit, jeweils auf den Gewinn nach Abzug des Sparerpauschbetrags. Steuerpflichtig wird der Gewinn beim Schließen der Position, nicht bei der Auszahlung. Und Werbungskosten kannst du im Privatvermögen nicht absetzen.

Drei Dinge nimmst du am besten sofort mit. Prüfe, ob dein Broker eine Jahressteuerbescheinigung ausstellt, denn daran erkennst du, ob du selbst erklären musst. Setz dir eine Erinnerung auf den 15. Dezember für die Verlustbescheinigung, falls du bei mehreren Anbietern handelst. Und leg von jedem realisierten Gewinn rund 30 % zur Seite.

Zum Schluss der Satz, den ich ernst meine: Ich bin Trader und kein Steuerberater. Dieser Artikel erklärt die Systematik nach bestem Wissen und mit Stand vom 1. August 2026. Sobald es um größere Beträge, eine GmbH oder rückwirkende Änderungen alter Bescheide geht, gehört ein Fachmann an den Tisch. Das Honorar ist meist deutlich kleiner als der Fehler, den es verhindert.

Häufige Fragen zu CFD-Steuern

Wie hoch sind die Steuern auf CFD-Gewinne?

CFD-Gewinne unterliegen der Abgeltungsteuer von 25 % zuzüglich 5,5 % Solidaritätszuschlag. Ohne Kirchensteuer ergibt das eine Gesamtbelastung von 26,375 %. Mit Kirchensteuer sind es 27,82 % bei 8 % und 27,99 % bei 9 %, weil die Kirchensteuer die Abgeltungsteuer mindert.

Können CFD-Verluste noch nur bis 20.000 Euro verrechnet werden?

Nein, diese Grenze gibt es nicht mehr. Das Jahressteuergesetz 2024 hat die Verlustverrechnungsbeschränkung für Termingeschäfte zum 6. Dezember 2024 aufgehoben, rückwirkend für alle offenen Fälle. Verluste aus CFDs sind seitdem unbegrenzt mit anderen Kapitalerträgen verrechenbar, ausgenommen Gewinne aus Aktienverkäufen.

Wo trage ich CFD-Gewinne in der Steuererklärung ein?

In die Anlage KAP deiner Einkommensteuererklärung. Im Vordruck für 2025 fließen Gewinne und Verluste aus CFDs bei einem Broker ohne Steuerabzug saldiert in Zeile 19, den Gesamtbetrag der ausländischen Kapitalerträge. Die früheren Zeilen 21 und 24 für Termingeschäfte sind entfallen. Orientiere dich an der Bezeichnung der Zeile, weil sich die Nummern jährlich verschieben.

Sind Krypto-CFDs nach einem Jahr steuerfrei?

Nein. Die einjährige Haltefrist gilt nur für den Direktkauf von Kryptowährungen nach § 23 EStG. Ein Krypto-CFD ist ein Termingeschäft und unterliegt unabhängig von der Haltedauer der Abgeltungsteuer. Dafür sind Verluste aus Krypto-CFDs breiter verrechenbar als Verluste aus dem Direktkauf.

Muss ich Steuern zahlen, wenn ich Gewinne nicht auszahle?

Ja, die Auszahlung spielt keine Rolle. Der Gewinn ist steuerpflichtig, sobald du die Position schließt und ihn realisierst. Ob das Geld auf dem Brokerkonto liegen bleibt, ist unerheblich. Weil Kalenderjahre getrennt veranlagt werden, kann ein Gewinnjahr voll besteuert werden, obwohl du im Folgejahr Verluste machst.

Welche Kosten kann ich beim CFD-Handel absetzen?

Im Privatvermögen praktisch keine. Nach § 20 Abs. 9 EStG ist der Abzug tatsächlicher Werbungskosten ausgeschlossen, an seine Stelle tritt der Sparerpauschbetrag von 1.000 €. Spreads, Finanzierungskosten, Software und Seminare sind damit nicht absetzbar. Nur im Betriebsvermögen, etwa in einer GmbH, werden diese Kosten zu abziehbaren Betriebsausgaben.

Bis wann muss ich die Verlustbescheinigung beantragen?

Bis zum 15. Dezember des laufenden Jahres. Die Frist ist eine Ausschlussfrist und wird nicht verlängert. Ohne Bescheinigung kannst du Verluste bei einem Broker nicht mit Gewinnen bei einem anderen verrechnen. Sie wandern stattdessen in den Verlustvortrag beim selben Institut.

Über den Autor: Karsten Kagels

Karsten Kagels handelt seit 1978 an den Finanzmärkten und ist Gründer und Geschäftsführer der Kagels Trading GmbH. Sein Schwerpunkt liegt auf diskretionärem Price-Action-Trading in Forex, Indizes und Rohstoffen. Die Einführung der Abgeltungsteuer im Jahr 2009 hat er als aktiver Trader miterlebt und die Auswirkungen der Verlustverrechnungsbeschränkung ab 2021 im eigenen Handel gespürt.

Seine Erfahrung gibt er über Ausbildungsprogramme, Live-Handelsräume und Fachartikel weiter. Bei Steuerthemen verfolgt er einen klaren Grundsatz: Die Systematik muss ein Trader verstehen, weil sie seine Positionsgrößen und Rücklagen beeinflusst. Die Umsetzung im Einzelfall gehört in die Hände eines Steuerberaters.

Für diesen Beitrag hat er die Rechtslage nach dem Jahressteuergesetz 2024 sowie den Vordruck der Anlage KAP für 2025 ausgewertet und das Rechenbeispiel nach § 32d Abs. 1 Satz 4 EStG nachgerechnet. Kagels Trading unterhält keine Werbepartnerschaft mit einem Steuerberatungsunternehmen.

Dieser Artikel wurde von Christian Möhrer fachlich geprüft und von Karsten Kagels final geprüft.

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